Ausgelöster Heimrauchmelder
Kein Handlungsbedarf für die Feuerwehr.
Kein Handlungsbedarf für die Feuerwehr.
Keine Feststellung vor Ort.
Fehlalarm durch technischen Defekt.
Fehlalarm
Fehlalarm
Brand von Unrat in einem leerstehenden Wohngebäude.
Angebrannte Lebensmittel
Anforderung durch die Polizei.
Durch die Polizei wurden wir zu einer Türnotöffnung nachgefordert. Nachdem wir schadensfrei einen Zugang zum Objekt geschaffen haben, wurder der Anwohner unverletzt angetroffen.
Teile des Glasdaches drohten auf einen Gehweg herabzustürzen.Gefahrenstelle wurde durch die Einsatzkräfte beseitigt.