Ausgelöste Brandmeldeanlage
Ohne Handlungsbedarf für die Feuerwehr.
örtliche Festlegung
Ohne Handlungsbedarf für die Feuerwehr.
Nach einer Lageerkundung vor Ort, ergab sich kein weiterer Habdlungsbedarf.
Nach einer Lageerkundung vor Ort, ergab sich kein weiterer Habdlungsbedarf.
Nach Lageerkundung ergab sich kein weiterer Handlungsbedarf.
Vor Ort befand sich unsere Einsatzkräfte in Bereitstellung, wenig später konnten wir die Einsatzstelle ohne Tätigkeit verlassen. Es handelte sich um einen technischen Defekt an der Brandmeldeanlage.
Die Einsatzkräfte vor Ort wurden bei der Lageerkundung unterstützt. Die Auslösung erfolgte aufgrund eines technischen Defekts, sodass die Einsatzkräfte die Einsatzstelle schnell wieder verlassen konnten.