Ausgelöster Heimrauchmelder
Kein Handlungsbedarf für die Feuerwehr.
Zimmerbrand, Kellerbrand,
Dachstuhlbrand,
Landwirtschaftliches
Anwesen, Wohnung
Kein Handlungsbedarf für die Feuerwehr.
Angebrannte Lebensmittel
Keine Tätigkeit der OFw Innenstadt.
Keine Tätigkeit der OFw Innenstadt.
Nachkontrolle Brandereignis.
Ausgelöst durch angebrannte Lebensmittel.
Keine Feststellung vor Ort.
Nachforderung Gerätewagen-Logistik zur Einsatzstellenhygiene.
Brandbekämpfung durch OFw Innenstadt und hauptamtliche Kräfte durchgeführt. Nachforderung Gerätewagen-Logistik zur Einsatzstellenhygiene.
Auf dem Hinterhof eines Mehrfamilienhauses kam es zum Brand von Unrat. Die Brandbekämpfung wurde durch erst eintreffende Kräfte bereits gelöscht, sodass keine weiteren Feuerwehreinheiten benötigt wurden.