Ausgelöster Heimrauchmelder
Ausgelöst durch angebrannte Lebensmittel
Zimmerbrand, Kellerbrand,
Dachstuhlbrand,
Landwirtschaftliches
Anwesen, Wohnung
Ausgelöst durch angebrannte Lebensmittel
Kein Handlungsbedarf für die Feuerwehr.
Angebrannte Lebensmittel
Keine Tätigkeit der OFw Innenstadt.
Keine Tätigkeit der OFw Innenstadt.
Nachkontrolle Brandereignis.
Ausgelöst durch angebrannte Lebensmittel.
Keine Feststellung vor Ort.
Nachforderung Gerätewagen-Logistik zur Einsatzstellenhygiene.
Brandbekämpfung durch OFw Innenstadt und hauptamtliche Kräfte durchgeführt. Nachforderung Gerätewagen-Logistik zur Einsatzstellenhygiene.